Protokoll vom 27.11.2008

27.11.2008

270. Niederschrift

 

zur Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 27.11.2008

 

Beginn: 20.00 Uhr                                                                                Ende: 22.30 Uhr

 

Anwesende:  Bgm. Alois Mair, Kurt Hörtnagl, August Strickner, Ing. Christian Buchauer, Roswitha Wallasch, Georg Tost, Peter Hilber, Ing. Gerhard Strickner, Hans Hilber, Christoph Nocker,

 

Entschuldigt: Josef Heidegger

Nicht anwesend: Richard Strickner, Hannes Heidegger

 

Tagesordnung

 

1.)    Festsetzung und Beschließung der Hebesätze und Steuern für 2009.

2.)    Festsetzung und Beschließung der Wasseranschlussgebühren 2009.

3.)    Festsetzung und Beschließung der Wasserbenützungsgebühren zum Ablesetermin 2009.

4.)    Festsetzung und Beschließung der Kanalanschlussgebühr 2009.

5.)    Festsetzung und Beschließung der Kanalbenützungsgebühren zum Ablesetermin 2009.

6.)    Festsetzung und Beschließung der Müllgebühren 2009.

7.)    Festsetzung und Beschließung des Erschließungskostenbeitrages 2009.

8.)    Festsetzung und Beschließung der Friedhofgebühren 2009.

9.)    Beratung und Beschließung über das Ansuchen von Mag. Markus Hilber um Umwidmung einer Teilfläche der Gp 2247 zur Errichtung eines Laufstalles.

10.)       Beratung und Beschließung über das Ansuchen von Helmut und Rita Salchner um Umwidmung einer Teilfläche der Gp 2234 zur Errichtung einer Garage mit aufgesetzten Heustadel.

11.)       Beratung über die Anschaffung eines Digitalfunkgerätes für die Gemeindeeinsatzleitung.

12.)       Beratung über das Angebot des Österr. Roten Kreuzes für das Projekt „ Essen auf Rädern“ laut Vorschlag des Planungsverbandes Wipptal.

13.)       Beratung und Beschließung über das Ansuchen von Pranger Peter – Schiverleih und Schischule – um Anmietung der ehemaligen Postamtsräume.

14.)       Ansuchen der Landjugend Trins um die Vereinsförderung 2008.

15.)       Ansuchen des Schafzuchtvereines Trins um den Tierzuchtförderungsbeitrag 2008.

16.)       Ansuchen von Hilber Dietmar, Mittlerer Galtschein um Erwerb einer Teilfläche der Wegparzelle 3115.

17.)       Allfälliges.

 

Beschlüsse

 

 

 

 

PKt 1)Die Steuern und Hebesätze für 2009 werden wie folgt beschlossen:

 

            Grundsteuer A                    500 v.H.d. Messbetrages

            Grundsteuer B                    500 v.H.d. Messbetrages

            Kommunalsteuer                3% v.d.Lohnsumme

            Vergnügungssteuer           nach der Vergnügungsst.Satzung d. Gem. u.T.Lds.Ges 

            Verwaltungsabgaben       gem. Tir. Lds. i.d.g.F.

            Hundesteuer                       22 EUR

 

            Sonstige Abgaben:

 

            Kopien pro Stück                                                          0,35 EUR

            Fax                                                                               0,35 EUR

            Kehrbuch                                                                         1,50 EUR          

            Saalmiete o.Ausschank –Kategorie I                        43,61 EUR inkl.MwSt.

            Saalmiete o. Ausschank-Kategorie II                         87,21 EUR     

            Saalmiete m. Ausschank – Kategoerie I                   61,05 EUR     

            Saalmiete m. Ausschank – Kategorie II               130,82 EUR     

            Saalmiete m. Ausschank – Kategorie III               343,83 EUR    

            Saalmiete mit Galerie                                            130,82 EUR    

            Gemeindesaal mit Ausschank – Kategorie III

            für Auswärtige                                                          508,70 EUR   

 

            Die Kindergartenbeiträge für das Jahr 2008 werden wie folgt festgesetzt und          einstimmig beschlossen:                                                                  

            pro Kind monatlich                                                        18.20 EUR

            für jedes weitere Kind einer Familie monatlich          14.55 EUR

 

                                             Von GR Christoph Nocker wird in diesem Zusammenhang kritisiert, dass die Reinigungskosten für den Saal in keinem Verhältnis zur Miete stehen und so nicht mehr akzeptiert werden können. Seiner Ansicht nach ist es nicht notwendig, dass bei Veranstaltungen die Raumpflegerin ohne Auftrag die ganze Nacht anwesend sein muss und nachher die Stunden verrechnet werden. Nach längerer Diskussion wird festgehalten, dass der Gemeindevorstand eine Aussprache mit den Raumpflegerinnen abhalten wird.

 

 

Pkt 2)  Die Wasseranschlussgebühren für das Jahr 2009 werden wie folgt festgelegt und beschlossen:

 

            Waschbecken                                   € 35,89 inkl.MwSt.

            Sonst. Wasserhähne                       € 35,89   

            Gartenschlauchanschlüsse€ 35,89     

            Waschmaschinen                             € 35,89                         

            WC, Duschen, Badewannen           € 53,81     

            Pissoir, Bidet                                    € 44,85     

            Schwimmbecken bis 100m3          € 80,80     

            jeder weitere m3                                 1.38     

            Selbsttränker                                       3.61     

 

           

                                             In diesen Festlegungen ist die Indexsteigerung von Oktober 2007 bis Oktober 2008 enthalten.

 

 

 

 

Pkt 3)  Die Wasserbenützungsgebühr bis zur nächsten Ablese im Herbst 2009 wird mit € 0,37 beschlossen.

 

            Die Mindestpauschale bei Nichtmelden des Wasserstandes trotz Aufforderung wird mit  50 m3/Person beibehalten.  

 

Pkt 4)  Die Kanalanschlussgebühr für das Jahr 2009 wird mit 4,82 EUR festgesetzt und einstimmig beschlossen. Diese Festlegung stützt sich auf die Vorgabe des Landes Tirol für die Beantragung von Bedarfszuweisungen ( siehe Schreiben des Landes vom 24.10.2008 ).

 

Pkt 5)  Die Kanalbenützungsgebühr bis zur nächsten Ablese im Herbst 2009 wird mit 1,887 EUR festgesetzt und einstimmig beschlossen.

 

Pkt 6)                                               Die Müllgebühren für das Jahr 2009 werden nach der Müllgebührenordnung und der Müllabfuhrordnung der Gemeinde vom 02.12.1991 i.d.g.F. vom 12.11.1992 ,dem GR Beschluss vom 16.12.1994 ,

                                             dem GR Beschluss vom 29.11.1999, dem Gemeinderatsbeschluss vom 12.12.2000, dem GR vom 26.11.2001,dem GR Beschluss vom 4.12.2002, dem GR Beschluss vom 01.12.2005, dem GR Beschluss vom 30.11.2006 und dem GR-Beschluss vom 28.11.2007

                                             einstimmig festgesetzt und beschlossen:

 

            Müllsäcke                                                                4,55 inkl.MwSt.

            Müllgrundgebühr pro Person im HH                    5,80  

            Sperrmüllgebühr pro Haushalt                        20,00 

            Müllgebühr Container 110 lt                                11,00

            Müllgebühr Container 800 lt                                44,00  

            Müllgebühr Container 1100 lt                              60,00  

           

 

                                                                              Die Gebühren für Biomüll, Autoreifen und Bauschutt werden für das Jahr 2009 wie folgt festgesetzt und einstimmig beschlossen:

 

            Biobehälter 8 l                                                     € 3.34 inkl.MwSt.     

            Biobehälter 25 l                                                   € 14.17  

            Biomüllsäcke 8 l                                                  € 2.83    

            Biomüllsäcke 30 l                                                € 5.67    

            Autoreifen ohne Felge                                        € 2.00    

            Autoreifen mit Felge                                           € 3.00    

            Bauschutt m3                                                       € 34.88  

            Deponiegebühr Selbstplanie                             € 1.09    

            Deponiegebühr                                                   € 2.18    

 

Pkt 7)  Der Erschließungskostenbeitrag für das Jahr 2009 gemäß der Verordnung der Gemeinde vom 21.11.1995 in Verbindung mit dem in der  Verordnung des Landes vom 13.11.2001 festgelegten Erschließungskostenfaktor für die Gemeinde Trins mit 77.76 EUR festgesetzt und beschlossen. Der Einheitssatz wird mit 5% v. H. für das Jahr 2009 festgesetzt. Das ergibt für das Jahr 2009 € 3,89 je Einheit der Bemessungsgrundlage. 

 

Pkt 8)  Die Friedhofgebühren für das Jahr 2009 werden gemäß der Friedhofgebührenordnung vom  16.03.1995 und dem GR Beschluss vom 14.12.1995 wie folgt einstimmig festgesetzt und beschlossen:

 

            Grabgebühr für 10 Jahre                                    € 175.- inkl.MwSt.

            Grabgebühr Doppelgrab                                    € 350.-       

            Umrandungssteine einmalig                              € 190.-

            Umrandungssteine DG einmalig                       € 360.-      

            Wartungsgebühr                                                       7.27

            Graböffnung                                                        € 182.-

            Urnengrab                                                           € 175.-

            Urnengrab Umrandung ( einmalig )                  € 175.-   

 

            Die Verlängerungsgebühren am neuen Friedhof werden wie folgt beschlossen:

 

Einzelgrab:                                                           € 146.- inkl.MwSt.

Doppelgrab                                                         € 292.-      

Urnengrab                                                            € 146.-

   

Pkt 9   )Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Entwurf des Flächenwidmungsplanes von Herrn Architekt DI Günther Eberharter in Strass/Zillertal, wonach ein Teil der Grundparzelle 2247 im Ausmaß von ca. 1.125 m2 von Freiland in landwirtschaftliche Sonderfläche  ( § 47 TROG ) umgewidmet werden soll, ab dem Tag der Kundmachung vier Wochen lang im Gemeindeamt Trins zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

            Jedem, dem die Stellungnahme eines Gemeindebewohners zukommt, und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Sollte innerhalb der Frist keine Stellungnahme abgegeben werden, so gilt die Umwidmung als beschlossen.

 

Pkt10)            Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Entwurf des Flächenwidmungsplanes von Herrn Architekt DI Günther Eberharter in Strass/Zillertal, wonach ein Teil der Grundparzelle 2234 im Ausmaß von ca. 209 m2 von Freiland in landwirtschaftliche Sonderfläche ( § 47 TROG ) umgewidmet werden soll, ab dem Tag der Kundmachung vier Wochen lang im Gemeindeamt Trins zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

            Jedem, dem die Stellungnahme eines Gemeindebewohners zukommt, und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Sollte innerhalb der Frist keine Stellungnahme abgegeben werden, so gilt die Umwidmung als beschlossen.

 

Pkt11)            Es wird einstimmig beschlossen, für die Gemeindeeinsatzleitung ein Digitalfunkgerät zum Preis von € 507,40 anzuschaffen.

 

Pkt12)            Für das vom Planungsverband Wipptal vorgeschlagene Projekt „ Essen auf Rädern „ liegen keine Daten vor, es ist nicht bekannt bzw. wurde noch nicht mitgeteilt, ob dieses Angebot in Trins jemand in Anspruch nimmt. Die Kosten für die Gemeinde würden sich auf € 331,67 monatlich belaufen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass vor Zustimmung zu diesem Projekt der Bedarf für unsere Gemeinde erhoben werden muss.

 

Pkt13)            Zum Ansuchen von Peter Pranger um Anmietung der ehemaligen Postamtsräume wird zunächst vom Bürgermeister mitgeteilt, dass die Raiba Wipptal schon Interesse gezeigt hat und dass eine Entscheidung von dieser bis Ende Jänner bekannt sein sollte. Mündlich hat Herr Pranger mitgeteilt, dass er an einer längerfristigen Lösung Interesse hätte, aus dem schriftlichen Ansuchen ist dies nicht ersichtlich. Es wird sodann einstimmig beschlossen, Herrn Pranger schriftlich mitzuteilen, dass er die Posträumlichkeiten vorerst für die Wintersaison 2008/2009 zum Preis von € 200.- monatlich benützen kann, eine längerfristige Vermietung kann zur Zeit nicht zugesagt werden.

 

Pkt14)            Der Landjugend Trins wird einstimmig die Vereinsförderung für das Jahr 2008 in Höhe von € 730.- gewährt, der Tätigkeitsbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Pkt15)            Dem Schafzuchtverein Trins wird eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 500.- für das Jahr 2008 einstimmig gewährt.

 

Pkt16)            Zum Ansuchen von Dietmar Hilber um käufliche Erwerbung eines Teilgrundstückes aus der Wegparzelle Gp 3115 stellt der Bürgermeister fest, dass dieser Platz öffentliches Gut darstellt und eigens als Wendeplatz deklariert wurde. Die Durchfahrtsstrecke unterhalb der Wohnblöcke ist im Eigentum der Neuen Heimat und muss als Feuerwehrzone freigehalten werden. Eine Durchfahrt befindet sich im direkten Garagenbereich der Wohnblöcke, diese ist jedoch für größere Fahrzeuge ungeeignet, sodass der Wendeplatz unbedingt beibehalten werden sollte. Es entsteht eine Diskussion warum dies so verhandelt wurde, auch wurde bemängelt dass es bisher wenig Aufklärung darüber gegeben hat. Darauf teilt Vizebürgermeister Hörtnagl mit, dass die Verhandlungsergebnisse vorliegen und eingesehen werden können. Aufgrund der Funktion als notwendiger Wendeplatz und auch weil es sich um öffentliches Gut Wege handelt beschließt der Gemeinderat schließlich einstimmig, das Teilstück nicht zu verkaufen.

 

Pkt17)            Der Tourismusverband Wipptal – Ortsstelle Trins – plant für die kommenden Sommermonate eine Ausstellung 40 Jahre Film „ Das vergessene Tal“ und möchte diese Ausstellung in den Postamtsräumen durchführen. Es wird zugesagt, dass die Ausstellung stattfinden kann, wenn diese noch frei sind ( siehe Interesse Raiba Wipptal ). Als Alternative schlägt Vizebürgermeister Kurt Hörtnagl den Turnsaal vor, da die Ausstellung auf alle Fälle durchgeführt werden sollte und sicherlich sehr interessant ist. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass dabei der Boden nicht beschädigt wird ( Abdeckung ) und auch die sanitären Räumlichkeiten in Ordnung gehalten werden ( Aufsicht ). Der Gemeinderat stimmt beiden Varianten zu.

            Der Bürgermeister berichtet, dass von Herrn Ing. Kokol von der Straßenverwaltung die Zusage für Umbauarbeiten vorliegt, auch wurde die Bedarfszuweisung in Höhe von € 190.000.- zugesagt. Von LH Plattner liegt auch die Zusage über die Übertragung der Bedarfszuweisung von € 40.000.- in das Jahr 2009 für die Überdachung Waldfestplatz vor. Der Kostenpunkt liegt dabei z.Z. bei ca. € 80.000, damit wäre eine große, fixe Lösung gegeben. Es wird beschlossen, eine nochmalige Sitzung gemeinsam mit den Vereinsobleuten durchzuführen und dann endgültig über die Vergabe der Überdachung zu entscheiden.

            GR Wallasch organisiert wieder die Dorfweihnacht am Dorfplatz, allerdings erfolgt der Ausschank durch die Vereine SFC Los Toreros und JB/LJ Trins. Für die Musikgruppen würden nach Aussagen von Kpm. Meraner ca. € 300.- benötigt, wenn der Verkauf durch die Vereine getätigt wird. Wird dieser von der Gemeinde durchgeführt, fallen für die Musik keine Kosten an, da die Gemeinde ohnehin eine großzügige Vereinsförderung gewährt. Nach Diskussion und Uneinigkeit über die Vorgangsweise erklärt der Bürgermeister, dass die Kosten von € 300.- von der Gemeinde übernommen werden.

            GR Strickner Gerhard schlägt vor, allenfalls anstehende Gebührenansprüche der Mitglieder der Wahlbehörden dem Sozialfonds Trins zu überlassen, dies wurde bei der letzten Wahl so besprochen. Weiters schlägt er vor, den Trinser Senioren für die Sauberhaltung des Waldfestplatzes während des ganzen Jahres eine kleine Entschädigung zu leisten, darauf erklärt der Bürgermeister, dass bisher bereits Zuwendungen in Form von Brennholz an die entsprechenden  Pensionisten getätigt wurden. Vom Obmann der Senioren kommt der Vorschlag, dass eventuell ein alter Kühlschrank für die Unterbringung von Getränken während der Kegelsaison in der Waldfesthütte bereitgestellt werden könnte und am Tag des Kegelns der Strom bezogen werden kann.

            GR Nocker Christoph erkundigt sich über die Beschneiung der Langlaufloipe und wer die Kosten hiefür trägt. Dazu erklärt der Bürgermeister, dass Strom immer schon da war, nunmehr wurde ein Kasten angebracht, die Kosten hiefür werden je zur Hälfte übernommen, die reinen Stromkosten für die Beschneiung muss die Loipengemeinschaft übernehmen.

 

 

 

Der Schriftführer:                                                                             Der Bürgermeister:

 

 

                                                                       Die Gemeinderäte: